Die Salzburger Landesregierung gewährt für 2023/2024 wieder einen Heizkostenzuschuss über € 600,00. Antragstellung ist von 02.01.2024 bis 30.09.2024 und ausschließlich über E-Government möglich. Die angepasste Richtlinie sowie die elektronische Antragsmaske sind ab 01.01.2024 unter www.salzburg.gv.at/heizscheck abrufbar.
Der Antrag kann auch im Gemeindeamt (Frau Fischer) erledigt werden.
Förderrichtlinie Heizkostenzuschuss 2024
Mitzubringen sind: ein Nachweis über die Heizkosten (mind. € 600,-- im Jahr) sowie der Einkommensnachweis (Lohn-/Gehaltszettel, Pensionsnachweis (Bankbeleg), Nachweis über Arbeitslosengeldbezug bzw. bei selbstständiger Erwerbstätigkeit – Einkommenssteuerbescheid des abgelaufenen Jahres).
Bitte nicht vergessen: Für die Antragstellung wird Ihr IBAN und BIC (bisher Kontonummer) benötigt!
Lehrlingsentschädigungen sowie Studienbeihilfen und Stipendien zählen ab 2016 zum Haushaltseinkommen!
Es gibt neue Einkommensgrenzen:
Den Zuschuss bekommen jene Personen, deren Nettoeinkommen je Haushalt folgende Richtsätze pro Monat nicht überschreiten:
* Alleinstehende Personen: € 1.392,00
* Ehepaare/Lebensgemeinschaften € 1.820,00
Die Einkommensgrenze erhöht sich:
* Für jedes Kind im Haushalt, für das
Familienbeihilfe bezogen wird: € 385,00
* Für jedes Kind im Haushalt ohne
Familienbeihilfebezug um € 621,00
* Für jede weitere erwachsene Person
im Haushalt um: € 621,00